Selbstzahler
Wenn Sie die Kosten der Psychotherapie selbst übernehmen, können Sie nach Terminvereinbarung ohne Wartezeit oder Antrag direkt mit der Behandlung beginnen.
Für eine 50-minütige Psychotherapiesitzung berechnen wir 153,00 € (3,5-facher Satz gemäß GOÄ/GOP).
Privat krankenversicherte und Beihilfe-Patienten
Privat krankenversicherte Patienten sowie Patienten mit Beihilfeanspruch können direkt einen Termin für ein Erstgespräch bei uns vereinbaren. Die Abrechnung erfolgt privat gemäß der Gebührenordnung für Ärzte und Psychotherapeuten (GOÄ/GOP).
Für eine 50-minütige Psychotherapiesitzung berechnen wir:
- 153,00 € bei voll privat Versicherten (3,5-facher Satz gemäß GOÄ/GOP)
- 100,00 € bei Beihilfe-Berechtigten (2,3-facher Satz gemäß GOÄ/GOP)
Bitte beachten Sie: Nicht jede private Krankenversicherung übernimmt die Kosten in voller Höhe. In der Regel werden jedoch mindestens 100,55 € (2,3-facher Satz) pro Sitzung erstattet. Sollte Ihre Versicherung die Kosten nur teilweise übernehmen, verpflichten Sie sich, die Differenz privat zu tragen.
Wir empfehlen, sich vor Behandlungsbeginn bei Ihrer privaten Krankenversicherung über den Umfang der Kostenübernahme sowie gegebenenfalls erforderliche Antrags- oder Einreichungsunterlagen zu informieren.
In der Regel übernehmen die Versicherungen die Kosten für die ersten fünf probatorischen Sitzungen sowie drei Sprechstunden ohne vorherigen Antrag.
Gesetzliche Krankenkassen und Kostenerstattung
Als private Praxis ist es uns leider nicht möglich, die Behandlung mit der gesetzlichen Krankenversicherung abzurechnen. Auch eine Abrechnung über das Kostenerstattungsverfahren ist in unserer Praxis nicht möglich.
Rechnungen im ZPG
Sie erhalten Rechnungen vom ZPG immer per Post. Eine Bezahlung vor Ort ist nicht möglich. Bei Fragen zu Ihrer persönlichen Rechnung melden Sie sich gerne jederzeit per E-Mail unter buchhaltung@zpg-berlin.de.